CVJM Denkendorf

Nutzungsvereinbarung – Wiesle im Sauhag

(Eine Anfrage für’s Wiesle kannst du auf der Seite Reservierungsanfragen stellen.)

Vielen treuen Vereinsmitgliedern ist es zu verdanken, dass wir einen so schön gelegenen und gepflegten Platz im Wald haben. Vor allem aber betrachten wir dieses herrliche Stück Natur als Geschenk Gottes, das unsere Gruppen benutzen dürfen.

Der CVJM Denkendorf stellt das Wiesle, sofern es nicht durch eigene Veranstaltungen belegt ist, auch anderen Gruppen und Personen gegen eine Gebühr zur Verfügung.

Mit der Genehmigung durch den CVJM gelten folgende Vereinbarungen:

  1. Die Nutzung des Platzes geschieht auf eigene Gefahr und Haftung. Für Schäden haftet der Mieter und diese sind sofort dem CVJM zu melden. Die Verantwortung muss von einer volljährigen Person übernommen werden. Grundlage der Nutzung ist ein verantwortungsvoller Umgang mit der umliegenden Flora und Fauna im Hinblick auf Lautstärke und sonstiges Verhalten.
  2. Die Nutzung ist nur zum Zwecke von internen Veranstaltungen erlaubt. Öffentlich ausgeschriebene Veranstaltungen oder Veranstaltungen mit Eintrittsgeldern sind nicht gestattet.
  3. Für den Transport von Material ist es gestattet, das Wiesle mit max. 1-2 Fahrzeugen (keine LKW) direkt zu befahren. Weitere Fahrzeuge können am nächsten öffentlichen Parkplatz abgestellt werden. Es ist besonders darauf zu achten, dass das Hin- und Herfahren von Kleinkrafträdern nicht erlaubt ist, insbesondere auch nicht vom zuständigen Forstamt.
  4. Elektrischer Strom ist nicht vorhanden. Der Platz mit Feuerstelle, eingefasster Wasserstelle und Bepflanzung ist pfleglich zu behandeln. Der jeweils anfallende Müll muss mitgenommen werden. Brennholz und Grillstöcke für die Feuerstelle sollten bitte selbst mitgebracht werden, da uns die umliegenden Wälder nicht gehören.
  5. Im Umgang mit Feuer ist Vorsicht geboten. Das Rauchen ist grundsätzlich verboten! Bei Trockenheit muss an der Feuerstelle eine ständige Aufsicht gewährleistet sein. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen für offenes Feuer im Freien (Waldbrandstufen).
  6. Bei Übernachtungen sollte den Teilnehmern eine Chemietoilette zur Verfügung gestellt werden. Ein „Donnerbalken“ oder Erdlöcher im Wald sollten vermieden werden.
  7. Die mit dem CVJM vereinbarte Gebühr ist im Voraus zu entrichten. Bei Ausfall der Veranstaltung aus Witterungsgründen wird diese auf Antrag zurückerstattet.

    Nutzungsgebühren: 1 Tag= 15,00€; 1 Übernachtung= 25,00€; 1 Wochenende= 50,00 €